Elektro-Prämie von bis zu 6.000,- € sichern Elektro-Prämie von bis zu 6.000,- € sichern
Beim Kauf oder Leasing eines neuen E-Autos bares Geld sparen.

Jetzt Elektro-Prämie von bis zu 6.000,- €* sichern!

Mit dem neuen Förderprogramm für Elektroautos möchte die Bundesregierung mehr Privatpersonen den Wechsel zur klimaneutralen Mobilität ermöglichen. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von neuen Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden – abhängig von Einkommen und Familiensituation mit bis zu 6.000 Euro.*

Die Elektro-Prämie beantragen Sie eigenständig direkt beim Online-Portal des BAFA. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein. 
Gern sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich!

Alle Informationen im Überblick

Gefördert werden ausschließlich neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1. 

Dazu zählen:

  • Reine Elektrofahrzeuge (BEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV)
  • Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug entweder maximal 60 g CO2 pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km aufweist.

Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis maximal 80.000 €
  • Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, somit bis zu 90.000 €)
  • Bei Leasing gilt: Gefördert werden ausschließlich Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten

Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die nicht älter als drei Kalenderjahre sein dürfen.

Bei Paaren (einschließlich eingetragener Lebenspartnerschaften und eheähnlicher Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet.

Die Förderung wird von Ihnen selbst nach der Fahrzeugzulassung beantragt und vom Staat als Einmalzahlung ausgezahlt.
Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen. 

Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug bis spätestens 01.01.2026 zugelassen wurde.
Der Antrag kann bis zu zwölf Monate nach der Zulassung gestellt werden.

Höhe der Förderungen

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 € bis 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 € bis 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähig3.500 €4.000 €
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig4.000 €
Über 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Basis: 3.000,- € für BEV
+ pro Kind 500,- € zusätzlich, max. 1.000,- € (bis zu 2 Kinder)
+ bei Einkommen unter 60.000,- € Haushaltseinkommen 1.000,- €
+ weitere 1.000,- € bei Haushaltseinkommen unter 45.000,- €

Hier finden Sie unsere Elektro-Neufahrzeuge

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
45.001 € bis 60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
60.001 € bis 80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähig2.000 €2.500 €
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig2.500 €
Über 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Basis: 1.500,- € für PHEV und REEV
+ pro Kind 500,- € zusätzlich, max. 1.000,- € (bis zu 2 Kinder)
+ bei Einkommen unter 60.000,- € Haushaltseinkommen 1.000,- €
+ weitere 1.000,- € bei Haushaltseinkommen unter 45.000,- €

*Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO2-Emission bis zu 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) oder elektr. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028. Ein Rechtsanspruch besteht nicht​.

Service-Termin Service-Termin Probefahrt Probefahrt Fahrzeug-Ankauf Fahrzeug-Ankauf 089 51010 089 51010 Initiativbewerbung Initiativbewerbung