Gefördert werden ausschließlich neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1.
Dazu zählen:
- Reine Elektrofahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV)
- Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug entweder maximal 60 g CO2 pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km aufweist.
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.