Die Häusler Reifengarantie

Besser geht’s nicht!

Profitieren Sie beim Kauf neuer Winterkompletträder von unserer kostenlosen Häusler Reifengarantie mit der Sie 2 Jahre sorgenfrei fahren können!*

Wenn Sie sich für den Kauf von einzelnen Reifen oder Kompletträdern – egal, ob Sommer- oder Winterreifen – der unten genannten Reifenmarken entscheiden, erhalten Sie automatisch für 24 Monate eine kostenlose Reifengarantie*.

Sie sorgt dafür, dass Sie in den ersten beiden Jahren nach Reifenkauf weitestgehend sorgenfrei fahren können, da die meisten Reifenschäden durch die Garantie zu 100% abgedeckt werden.

 

Einfach eine runde Sache!

Der kostenlose Reifenersatz beinhaltet:

  • Anprallschäden, z. B. verursacht durch Bordsteinkanten
  • Schäden durch Nägel oder ähnlich spitze Gegenstände
  • Schäden, verursacht durch Vandalismus (laut Polizeibericht)

 


* Bei einem Reifenschaden im Inland hat der Kunde Ersatzanspruch auf einen neuen Reifen der gleichen Dimension und des gleichen Herstellers. Bei einem Reifenschaden im Ausland kann der Kunde vor Ort einen Neureifen der gleichen Dimension und des gleichen Herstellers oder auch einen Neureifen einer anderen Marke vergleichbarer Kategorie kaufen und erhält anschließend Bargeldersatz für den Reifen. Den Bargeldersatz erhält der Kunde bei Vorlage der Rechnung des Ersatzreifens und der Originalrechnung. Jeder Reifen des Fahrzeugs wird nur einmal ersetzt. Ausgenommen sind vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden und solche, die durch die Kaskoversicherung gedeckt sind. Schäden durch falsche Lagerung sowie Schäden, die durch übliche Abnutzung, falsche Fahrwerkseinstellung oder unsachgemäße Benutzung der Reifen verursacht wurden, und Schäden an den Felgen oder Verlust der Felgen sind ebenfalls ausgenommen. Die Ersatzleistungen umfassen den Ersatz des Reifens. Darüber hinaus gehende Leistungen wie Demontage oder Montage sind nicht enthalten. Voraussetzung für die Ersatzleistung ist die Vorlage des Kaufbelegs und des schadhaften Reifens. (Bei Vandalismus gilt die Vorlage der Bestätigung der polizeilichen Anzeige.)

nach Oben
Kontakt